Tätigkeitsbericht 2022

11 zweckgebundene Abgabe zur Stabilisierung der Einnahmenbasis der GKV verwenden. Als weitere Maßnahme schlug Reinhardt vor, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zu senken, mit dem auch Grundnahrungsmittel besteuert werden. (2) Am Ende blieb es dabei. Die extrabudgetäre Vergütung für die Annahme von Neupatienten ist Geschichte. Stattdessen erhalten Arztpraxen seit dem 1. Januar 2023 gestaffelte Zuschläge für die Vermittlung von Terminen an andere Praxen. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung geht davon aus, dass Praxen im Vergleich zu heute ein Vielfaches an Terminen vermitteln müssen, um den gleichen Gesamtbetrag zu erhalten. Viele Ärztinnen und Ärzte, die während der Corona-Pandemie unter hohem persönlichen Einsatz einen Zusammenbruch der gesundheitlichen Versorgung verhindert hatten, empfinden dies als echten Affront und politischen Willkürakt. BÄK-Vorschläge zum Pandemiemanagement Insbesondere die erste Jahreshälfte 2022 war nach wie vor von der Corona-Pandemie geprägt. Die Bundesärztekammer sowie der Ärztliche Pandemierat der BÄK (3) waren weiterhin für viele Medien wichtige Anlaufstellen bei Fragen zur Infektionslage und zu Corona-Eindämmungsmaßnahmen von Bund und Ländern. Fast täglich ordneten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesärztekammer in Interviews und Presse-Statements die aktuelle Lage ein und unterbreiteten konkrete Vorschläge zum Pandemiemanagement. So wurde zu Beginn des Jahres 2022 in Politik und Gesellschaft heftig über die Einführung einer generellen Impfnachweispflicht diskutiert. Die Ärzteschaft war in dieser Frage von Anfang an zurückhaltend und sprach sich für differenzierte Lösungen aus. BÄK-Präsident Reinhardt warnte ausdrücklich vor einem Impfzwang. Ein solcher Zwang würde dem ärztlichen Berufsethos fundamental widersprechen, sagte er dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel (15.01.2022). Eine Impfnachweispflicht könne allenfalls die „Ultima Ratio“ in der Abwägung zwischen dem individuellen Selbstbestimmungsrecht und dem Gesundheitsschutz gerade vulnerabler Gruppen sein. In der Debatte über eine Impfpflicht im Gesundheitswesen forderte Reinhardt, impfunwillige Beschäftigte in der Pflege zu überzeugen, statt mit sofortiger Kündigung zu drohen. „Wir können uns keine größere Personalabwanderung aus der Pflege leisten“, sagte er in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse (PNP, 09.02.2022). Tatsächlich entspannte sich die Versorgungslage auf den Intensivstationen und in den Praxen trotz weiterhin hoher Infektionszahlen spürbar. Im Februar beschlossen Bund und Länder einen Stufenplan für die Rückführung tiefgreifender Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Die BÄK unterstützte die Initiative: „Die Omikronwelle bricht, die Lage in den Kliniken ist beherrschbar, und mit steigenden Temperaturen ist eine weitere Entspannung wahrscheinlich“, sagte Reinhardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe (17.02.2022). Bevor im September die Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz ausliefen, einigten © Klaus Eppele/stock.adobe.com

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