Ärztetag stärkt Unabhängigkeit ärztlicher Fortbildung

128. Deutscher Ärztetag

Der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz hat einer grundlegend überarbeiteten (Muster-)Fortbildungsordnung (MFBO) für Ärztinnen und Ärzte zugestimmt.

Damit sollen künftig strengere Regelungen für das Sponsoring von Fortbildungsveranstaltung gelten. Unter anderem würden bei den Anerkennungskriterien für ärztliche Fortbildungsveranstaltungen stärker die Gebote von Neutralität, Transparenz und Unabhängigkeit zum Tragen kommen. 

Es habe sich gezeigt, dass die bisherige Fassung der MFBO nicht mehr ausreicht, um dauerhaft die Neutralität und Transparenz von Fortbildungen im notwendigen Umfang sicherzustellen, begründete der Ärztetag die Initiative. Die neue MFBO stellt jetzt noch klarere Regeln zur Neutralität und Transparenz von Fortbildungen auf.  

So greift die bisherige Formulierung, wonach die Fortbildungsinhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sein müssen, vor allem in der Interpretation einiger erstinstanzlicher Verwaltungsgerichte zu kurz. Aus Sicht der Abgeordneten geht es nicht allein darum, dass die einzelnen Inhalte einer Fortbildungsveranstaltung frei von wirtschaftlichem Interesse sind. Vielmehr muss aus Gründen des Patientenschutzes auch ausgeschlossen werden, dass Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen auf andere Weise dahingehend beeinflusst werden, dass sie die Behandlung von Patientinnen und Patienten nicht mehr allein an medizinischen Kriterien ausrichten. 

In der MFBO heißt es nun konkret: „Die Fortbildungsmaßnahme muss die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen wahren und diese darf nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen beeinflusst werden. Dies setzt insbesondere voraus, dass die Fortbildungsmaßnahme weder direkt noch indirekt darauf abzielt oder in Kauf nimmt, medizinische Entscheidungen der Teilnehmenden aufgrund wirtschaftlicher Interessen der Anbietenden, Mitwirkenden oder Dritter zu beeinflussen.“ 

Die überarbeitete MFBO stellt zudem das Erfordernis auf, dass in solchen Fortbildungen die vorhandene Evidenz, insbesondere die Nutzenbewertung, durch unabhängige Institute (z. B. das IQWiG) sowie durch Leitlinien (z. B. der AWMF) dargestellt werden muss. 

Nach ihrer Umsetzung durch die (Landes-)Ärztekammern sind die neuen Regeln verbindliches Recht.